|
Infos Arbeitnehmer Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Eine Zusage zur schnellen Vermittlung können wir nicht geben wir nutzen aber unsere Kontakte um einen für Sie passenden Arbeitsplatz zu finden. Sie können gemäß § 421 g SGB III von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2.000 € erhalten, wenn Sie - Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann der Träger der Grundsicherung Ihnen einen Gutschein ausstellen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Was Sie erwartet stabiles Einkommen Was wir erwarten aussagekräftiges Bewerbungsschreiben Alle geeigneten Bewerber werden von uns zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Dabei lernen wir Sie kennen und können offene Fragen beantworten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. |